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ArbeitssicherheitArbeitssicherheit bei Hitze: Schutz im Büro und im Freien


Hannover.- (ck) Hohe Temperaturen sind anstrengend – für Körper und Geist. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer bei Hitze zu ergreifen. Eine generelle Regelung für „Hitzefrei“ gibt es nicht.  

Arbeiten im Büro

Für Büroarbeitsplätze gelten die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung: Ab einer Raumtemperatur von 26 °C muss der Arbeitgeber Maßnahmen zur Reduzierung der Hitzebelastung treffen. Über 30 °C sind Schutzmaßnahmen verpflichtend. Dazu zählen:

  • Frühzeitiges Lüften und Verschatten der Räume
    Einsatz von Ventilatoren oder mobilen Kühlgeräten
    Bereitstellung von Getränken
    Anpassung der Arbeitszeiten oder Lockerung von Bekleidungsregeln

Ab 35 °C gilt ein Büro grundsätzlich nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz.

Arbeiten im Freien

Bei Arbeiten im Freien stehen Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und ausreichende Flüssigkeitszufuhr im Vordergrund. Geeignete Maßnahmen sind:

  • Sonnensegel oder schattige Pausenbereiche
    Kostenlose Bereitstellung von Getränken
    Sonnenschutzmittel und geeignete Schutzkleidung
    Verlagerung der Arbeitszeiten in die kühleren Morgenstunden

Der Arbeitgebermuss ebenfalls Schutzmaßnahmen für die Belastung durch UV-Strahlung, Ozon und Sommersmog umsetzen.

Ob im Büro oder im Freien – Hitze ist ein ernstzunehmender Arbeitsschutzfaktor. Durch technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen können Gesundheitsrisiken wirksam reduziert werden. Für alle gilt: Kleiden Sie sich nach Möglichkeit dem Wetter entsprechend, trinken Sie ausreichend Wasser und achten Sie auf sich.

(23.06.2026)