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Handwerkskammer Hannover/Fender

Wer kommt in den Genuss der Förderung? Wo und wie kann der Antrag gestellt werden?Ausbildungsprämie startet

 Hinweis: Die Ausbildungsprämie ist ausgelaufen. Es können keine Förderanträge mehr gestellt werden!

Hannover.- (see) Die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist jetzt veröffentlicht. Den Antrag können Beriebe über die zuständige Agentur für Arbeit stellen.

Wer profitiert von der Prämie?

Die Ausbildungsprämie (Förderung 2000 Euro) oder Ausbildungsprämie plus (Förderung 3000 Euro)können Betriebe in Anspruch nehmen, die im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt (nicht nur angezeigt) haben oder deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Die Prämien werden für jede Berufsausbildung gewährt, die frühestens am 1. August 2020 und spätestens am 15. Februar 2021 beginnt und über die Probezeit hinweg fortbesteht.

Die Ausbildungsprämie wird frühestens nach Ablauf der vereinbarten Probezeit gezahlt. Bis dahin hat auch die Antragstellung Zeit.

Erforderlich ist zudem, dass die Zahl der für das neue Ausbildungsjahr 2020 geschlossenen Ausbildungsverträge auf dem durchschnittlichen Niveau der letzten drei Jahre gehalten wird (Ausbildungsprämie) oder dass die Anzahl an neuen Ausbildungsverträgen in 2020 höher ist, als es die entsprechende Anzahl an neuen Verträgen im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war (Ausbildungsprämie plus)

Handwerkskammer stellt Bescheinigungen über "Altverträge" aus

Die Bescheinigungen über die Anzahl der früheren Ausbildungsverträge stellt Ihnen Ihre Handwerkskammer aus. Entsprechende Formulare finden Sie hier .

Bitte füllen Sie zuerst den Förderantrag aus und prüfen die Fördervoraussetzungen (Umsatzeinbruch um 60 Prozent oder einen Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr), bevor Sie sich an uns wenden unter lehrlingsrolle@hwk-hannover.de . Bitte geben Sie bei jedem Kontakt Ihre Betriebsnummer an. Damit beschleunigen Sie die Zuordnung Ihrer Anfrage.

Zuschuss zur Vorausbuchungen zur Vermeidung von Kurzarbeit

Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der Ausbildungsvergütung für jeden Auszubildenden und jeden Monat. Relevant ist ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent im Betrieb in den Monaten August bis Dezember 2020. Ob auch vorangehende Monate berücksichtigt werden können, wird noch geprüft.

Der Betrieb muss die Fortsetzung der Berufsausbildung zeitgleich zur Anzeige der Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen und hat der Ausbildungsbetrieb vor dem 1. August bereits Kurzarbeit angezeigt, ist die Anzeige der Fortführung der Ausbildung unverzüglich nachzuholen

Übernahmeprämie

Eine Übernahmeprämie wird einem Ausbildungsbetrieb gewährt, der eine Ausbildung fortführt, die wegen einer Corona-krisenbedingten Insolvenz in einem anderen ausbildenden Unternehmen vorzeitig beendet wurde.

Die Übernahmeprämie beträgt einmalig 3000 Euro für jeden Ausbildungsvertrag und wird nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit ausgezahlt.

Weitere Hinweise

Ausbildungsverträge mit Ehegatten oder Verwandten ersten Grades werden nicht gefördert

Jedes neue Ausbildungsverhältnis kann nur durch eine Prämie oder einen Zuschuss gefördert werden





Ansprechpartner:



Das Antragsverfahren für die einzelnen Prämien und Zuschüsse wird bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bearbeitet und dort auch beantragt. Entsprechende Formulare erhalten Sie hier.