Berufsausbildungsvertrag: Hier können Sie Ihren Lehrvertrag direkt online ausfüllen
Wir freuen uns, dass Sie eine neue Auszubildende/einen neuen Auszubildenden einstellen.
Auf dieser Seite können Sie Ihren Berufsausbildungsvertrag direkt online ausfüllen.
Und so geht es:
- Erstellen Sie über untenstehenden Button einen Berufsausbildungsvertrag.
Es wird ein PDF-Dokument erzeugt, das den Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) und alle Vertragsexemplare (inkl. der weiteren Vertragsbestimmungen) enthält. Die Datei öffnet sich automatisch oder wird im Ordner Downloads gespeichert. - Drucken Sie alle Seiten aus und unterschreiben diese.
- Scannen Sie nachfolgende unterzeichnete Unterlagen ein:
- Antrag zur Eintragung
- 1 Exemplar des Berufsausbildungsvertrages
- ggf. notwendige Anlagen (z.B. Kopie der Erstuntersuchungsbescheinigung)
- Übermitteln Sie uns bitte alle Dokumente in einer PDF-Datei und nutzen Sie hierfür unseren untenstehenden Button zum Dokumenten-Upload.
Nach Ihrem Upload werden wir Ihren Antrag prüfen. Bei Rückfragen kommen wir auf Sie zu. Nach Eintragung des Vertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne vollständige Unterlagen den Berufsausbildungsvertrag nicht eintragen können.
In den Monaten Juli bis Oktober werden sehr viele Berufsausbildungsverträge zur Eintragung bei uns eingereicht. Daher kann die Bearbeitung in diesem Zeitraum bis zu sechs Wochen dauern.
Hinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrags:
Sie können den Vertrag während der Eingabe jederzeit zwischenspeichern. Dann wird Ihnen ein Link an die von Ihnen angebene E-Mail-Adresse geschickt, über den Sie automatisch in die Eingabemaske zurückkehren können. Eventuell befindet sich die Mail auch in Ihrem Spam-Ordner.
Bitte beachten Sie:
- Alle Vertragsexemplare müssen von den Vertragsparteien und bei Minderjährigen zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden.
- Bei Auszubildenden unter 18 Jahren fügen Sie dem Berufsausbildungsvertrag eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz bei.
- Wenn die Ausbildungszeit verkürzt werden soll, dann weisen Sie das bitte durch entsprechende Dokumente wie z. B. Schulzeugnis, Prüfungszeugnis, Nachweis über Beginn und Ende einer Vorlehre mit Hilfe des alten Berufsausbildungsvertrages und Kündigung in Kopie nach.
- Bei ausländischen Auszubildenden (nicht EU-Bürger) muss Ihnen eine Arbeitserlaubnis vorliegen.
Kontakt
Unsere Ansprechpartnerinnen erreichen Sie montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr.
+49 511 34859 555
Hier finden Sie die jeweilige Ansprechpartnerin zur Ihrem Ausbildungsberuf