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Milliardenprogramme sollen unbürokratisch helfen. Auszahlungen sollen schnellstmöglich erfolgen. Coronavirus: Sonderhilfsprogramme des Bundes

Der Bund unterstützt  die Wirtschaft mit zusätzlichem Kfw-Sonderprogramm 2020 und Soforthilfen für Kleinstunternehmer, Solo-Selbständige und Freiberufler.

Soforthilfen für Kleinstunternehmer, Soloselbständige und Freiberufler

Existenzgefährdete Kleinstunternehmen und Soloselbständige sollen über drei Monate Finanzspritzen von 9.000 bis 15.000 Euro erhalten. Dafür stehen 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können in den nächsten drei Monaten eine Einmalzahlung von 9.000 Euro bekommen, Unternehmen bis zu zehn Beschäftigte 15.000 Euro.

Voraussetzung für die Zahlung ist, dass der Betrieb oder die selbständige Person vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Der Schaden muss nach dem 11. März eingetreten sein.

Diese Soforthilfen des Bundes sollen zusätzlich zu den Zuschüsses des Landes Niedersachsen gezahlt werden. 

KfW-Sonderprogramm 2020

Das KfW-Sonderprogramm 2020 für kleine und mittlere sowie für große Unternehmen ist gestartet (Stand:23.03.2020). Die Mittel für das Sonderprogramm sind unbegrenzt.

Dafür werden die Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) deutlich verbessert und betragen bei den Betriebsmitteln und Investitionen von bis zu 90 Prozent (gegenüber Banken und Sparkassen). Für größere Unternehmen gibt es eine 80 Prozent Haftungsfreistellung.

Diese sollen von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Das heißt, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können.

Anträge können ab sofort über die Hausbank gestellt werden. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich. (24.03.2020)