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Grüne Energie

Drohende EnergiekriseEnergieeinspar-Verordnungen beschlossen

Hannover.- Das Bundeskabinett hat am 24.08.2022 zwei Energiesicherungsverordnungen beschlossen und darin kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung festgelegt. Die Verordnungen sollen einen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Energie und insbesondere Gas leisten. Neben der Einsparung von Gas sind auch Stromsparmaßnahmen vorgesehen, um so die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.

Diese Verordnungen beinhalten auch für Handwerksbetriebe relevante Maßnahmen.

Kurzfristige Maßnahmen gelten vom 01.09.2022 bis zum 28.02.2023

  • Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels ist untersagt.
  • Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist nachts von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt.
  • Für Arbeitsräume in Arbeitsstätten gelten folgende Höchstwerte für die Lufttemperatur als Mindesttemperaturwerte:
    1.       für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 °C,
    2.       für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 °C
    3.       für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 °C,
    4.       für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 °C oder
    5.       für körperlich schwere Tätigkeit 12 °C.

Mittelfristige Maßnahmen gelten von 01.10.2022 für die Dauer von 2 Jahren (vorbehaltlich der Bundesratsentscheidung)

  • Betreiber von Erdgasheizungen werden verpflichtet, eine Heizungsprüfung durch eine fachkundige Person – wie z.B. Schornsteinfeger, Handwerker des SHK-Gewerks, Ofen- und Luftheizungsbauer und Energieberater – durchführen zu lassen. Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich festzuhalten und eine Optimierung der Anlage ist bis zum 15. September 2024 durchzuführen.
  • Gaszentralheizungen in Nichtwohngebäuden ab 1.000 m² beheizter Fläche und Wohngebäuden mit 10 und mehr Wohneinheiten sind bis zum 30. September 2023 hydraulisch abzugleichen.
  • Gaszentralheizungen in Wohngebäuden mit 6 bis 9 Wohneinheiten sind bis zum 15. September 2024 hydraulisch abzugleichen.
  • Unternehmen, die gemäß §8 EDL-G ein Energieaudit durchgeführt haben oder ein Energiemanagementsystem betreiben, sind verpflichtet, alle als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Diese Maßnahmen sind spätestens innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Diese Pflichten gelten nicht für Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt weniger als 10 Gigawattstunden pro Jahr betrug.

Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur verfügen.  

Webinar-Reihe zur Energieeffizienz Ende Oktober/Anfang November 2022

Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) und der Energiewechsel-Kampagne können einzelne Handwerksberufe in einstündigen Webinaren erfahren, welche Energiesparmaßnahmen für ihr spezifisches Gewerk jetzt sinnvoll und umsetzbar sind, um Energiekosten zu senken.

Geplante Termine:

  • 19.10.2022, 9 – 10 Uhr für Kfz-Betriebe
  • 20.10.2022,  15 – 16 Uhr für Metallhandwerk
  • 26.10.2022,  14 – 15 Uhr für Friseure
  • 27.10.2022,  14 – 15 Uhr für Tischler
  • 02.11.2022,  14 – 15 Uhr für Bäcker
  • 03.11.2022, 10 – 11 Uhr für Textilreiniger
  • 08.11.2022, 14 – 15 Uhr für Fleischer

Neben einer kurzen Einführung zu den aktuellen Energiepreisentwicklungen folgt eine Vorstellung des cloudbasierten E-Tools, mit dem sich Handwerksbetriebe einen Überblick über den eigenen Energieverbrauch erstellen können. Anschließend werden gewerkespezifische Maßnahmen zur Energieverbrauchsreduktion vorgestellt.

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den Veranstaltungen folgen im September. (26.08.2022)



Für Handwerksbetriebe bietet die Handwerkskammer auf Anfrage eine individuelle Beratung an.

Ansprechpartner:

Dr. Frank-Peter Ahlers

Abteilungsleiter Ökologische Unternehmensentwicklung

Tel. +49 511 34859 497

Fax +49 511 34859 432

ahlers--at--hwk-hannover.de

 Ausführlicher Informationen finden Handwerksbetriebe auf der Internetseite www.energieeffizienz-handwerk.de.