Umweltwerbung im HandwerkFakten statt Schlagworte
Hannover.- (see) Ab dem 27. September greifen strengere Regeln für alle, die Umweltaussagen in der Werbung, auf der Website oder Kommunikation mit Kunden verwenden. Wer mit Begriffen wie „nachhaltig“, „klimapositiv“ oder „umweltfreundlich“ arbeitet, ohne sie präzise und nachvollziehbar zu begründen, riskiert Abmahnungen.
Die entsprechende EU-Richtlinie "Empowerment of Consumers Directive“ wurden bereits 2024 verabschiedet, tritt ab diesem Stichtag aber zusammen mit der entsprechenden Änderung des deutschen Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb in Kraft.
„Viele Betriebe machen bereits viel für Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz. Entscheidend ist jetzt, die eigenen Beiträge konkret zu benennen statt mit allgemeinen Schlagworten zu arbeiten. Das ist rechtssicher – und wirkt bei Kundinnen und Kunden überzeugender.“
— Frank-Peter Ahlers, Handwerkskammer Hannover
Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt
- Allgemeine Nachhaltigkeitsversprechen sind unzulässig, wenn sie nicht genau erklärt und belegt werden.
- Besser: Beschreiben Sie konkret, was Sie tun, und machen Sie deutlich, dass dies ein Beitrag zu Nachhaltigkeit, Umwelt- oder Klimaschutz ist.
Beispiel:
- Statt: „Wir sind ein nachhaltiger Betrieb.“
- Besser: „Wir nutzen PV-Strom aus einer eigenen 100 kWp-Anlage auf unserem Gelände. Das ist ein Beitrag unserer Firma zum Klimaschutz.“
Wichtige Besonderheiten
- Aussagen wie „Wir sind bis 2030 klimaneutral“ sind nur zulässig, wenn ein öffentlicher, überprüfbarer Umsetzungsplan mit messbaren Zielen vorliegt.
- Besser: Beschreiben Sie aktuelle, bereits umgesetzte Maßnahmen.
- Kritisch: „Klimafreundlicher Versand“, wenn nur der letzte Abschnitt per Lastenrad erfolgt.
- Zulässig: „Transport per Lastenrad auf der letzten Meile“.
- Bezeichnungen wie „klimaneutral“ sind nicht erlaubt, wenn die Wirkung nur über CO₂-Kompensation bei Dritten entsteht.
Strengere Regeln für Siegel und Logos
- Erlaubt sind nur staatliche Siegel oder solche mit unabhängigem Zertifizierungssystem.
- Eigene „Nachhaltigkeitssiegel“ und Siegel zu sozialen Aspekten wie „Top-Arbeitgeber“ sind unzulässig.
- Vorsicht auch bei Logos und Bildmarken: Wirken sie wie ein Siegel, droht ebenfalls Ärger.
Was sollten Betriebe jetzt tun?
1. Prüfen Sie Ihre Kommunikationskanäle
- Website (inkl. „Über uns“ und Nachhaltigkeitsseiten)
- Social-Media-Auftritte
- Flyer, Broschüren, Fahrzeugbeschriftung, Anzeigen
- Standardtexte in Angeboten und Rechnungen
Dabei schauen Sie gezielt:
- Gibt es allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“?
- Beziehen sich Aussagen auf das ganze Produkt / den ganzen Betrieb, obwohl nur Teile gemeint sind?
- Nutzen Sie eigene Siegel oder „grüne“ Logos, die wie Umweltzeichen wirken könnten?
Maßnahmen:
- Allgemeine Aussagen konkretisieren (Was genau tun wir?)
- Begründungen ergänzen (z. B. PV-Anlage, regionale Materialien, Effizienzmaßnahmen)
- Im Zweifel einzelne Aussagen streichen, wenn sie nicht sauber belegbar sind.
2. Künftige Werbung klar formulieren
- Fakten in den Vordergrund stellen: konkrete Maßnahmen, konkrete Beiträge.
- Auf große, pauschale Versprechen („besonders nachhaltig“, „100 % klimafreundlich“) verzichten.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, sondern gibt eine erste Orientierung für Handwerksbetriebe. (19.08.2026)
Kontakt:
Abteilungsleiter Ökologische Unternehmensentwicklung Tel. +49 511 34859 497 Fax +49 511 34859 432