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Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist ein fester Bestandteil der dualen Ausbildung. Die wichtigsten Fragen (FAQ) und Antworten dazu finden Sie hier. FAQ Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

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Was bedeutet ÜLU?

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist ein fester Bestandteil der dualen Berufsausbildung im Handwerk. Sie vermittelt berufsspezifische praktische Fertigkeiten und Kenntnisse und ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr. Durch die ÜLU wird ein breites, einheitliches Ausbildungsniveau sichergestellt, das kontinuierlich an die technischen und ökonomischen Veränderungen angepaßt wird.

Müssen die Auszubildenden an der ÜLU teilnehmen? 

Die Teilnahme an allen vorgeschriebenen Pflichtkursen ist ein Teil der betrieblichen Berufsausbildung. Nur wer sie absolviert hat, wird zur Gesellenprüfung zugelassen. Pflicht sind alle Kurse, die der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Hannover als obligatorisch definiert hat.

Zusätzlich bietet das Förderungs- und Bildungszentrum der Handwerkskammer  Hannover auf dem Campus Handwerk eine Vielzahl berufsspezifischer und fachübergreifender Lehrgänge an. Darüber hinaus finden auch Prüfungsvorbereitungen für die Gesellenprüfung Teil 1 und 2 statt. Mehr zu den Weiterbildungen, deren Inhalt über die der jeweiligen Ausbildungsverordnung hinausgehen, erfahren Sie hier

Wie wird die ÜLU finanziert? 

Die Finanzierung der Lehrgangskosten der ÜLU sowie even­tuell anfallende Unterbringungskosten der/des Auszubildenden erfolgen im Rahmen der jeweils gültigen Richtlinien durch Mittel des Niedersächsischen Kultusministeriums, durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, den Europäischen Sozialfonds (ESF) und durch Eigenmittel des Ausbildungsbetriebes. Mit den Zuwendungsmitteln wird ein Teil zu den von den Ausbildungsbetrieben des Handwerks zu tragenden Kosten für Lehrgänge und Unterbringung kofinanziert.

Wie erfolgt die Anmeldung des Auszubildenden für die ÜLU-Kurse? 

Mit der Registrierung des Ausbildungsvertrages in der Handwerkskammer Hannover werden die Daten Ihres Lehrlings elektronisch erfasst. Somit wird der Lehrling "automatisch" durch unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu den überbetrieblichen Lehrgängen eingeladen. Meist erfolgt die Einladung im Klassenverbund der entsprechenen Berufsbildenden Schule. Die Einladungen werden rechtzeitig vor Kursbeginn an den Ausbildungsbetrieb gesandt.  

Was hat der Betrieb davon?

Die ÜLU bildet die verlängerte Werkbank des Betriebes. Hier können die Auszubildenden die Handgriffe erlernen, an der technologische Entwicklung ihres Handwerks teilhaben und Tätigkeiten üben, zu denen im betrieblichen Alltag die Zeit fehlt. Dabei gehen die Kurse inhaltlich von den Grundlagen, über die im Mindesten angeforderten, bis hin zu den hochwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten aus. Als Qualitätsmerkmal des deutschen Handwerks kann durch die Unterweisung eine Gleichmäßigkeit der niveauvollen handwerklichen Berufsausbildung gewährleistet werden.

Was haben die Auszubildenden davon?

Die Auszubildenden im Handwerk haben durch die ÜLU die Sicherheit, dass ihnen gewerkspezifisch und am Ausbildungsrahmenplan orientiert die entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt wurden, die sie befähigen, nach dem Ablegen der Gesellenprüfung die Arbeit in einem Handwerksbetrieb ausüben zu können. Noch immer ist der Gesellenbrief ein Gütesiegel in ganz Europa. Weiterhin haben die Auszubildenden die Möglichkeit nach der Gesellenprüfung die Meisterprüfung abzulegen. Infos finden Sie hier

Wer legt die Kursinhalte fest?

Inhalte und Dauer der überbetrieblichen Unterweisung werden in Zusammenarbeit mit den Bundesfachverbänden der verschiedenen Handwerke und dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) festgelegt.

Wo findet die ÜLU statt?

Die Kurse finden sowohl auf dem Campus Handwerk in Garbsen als auch in den von der Handwerkskammer beauftragten Ausbildungsstätten statt. Genaueres entnehmen Sie dem jeweiligen Berufs-Informationsblatt, welches Ihnen mit der Rücksendung Ihres Ausbildungsvertrages zugeht.

Wo sind die Auszubildenden während der ÜLU untergebracht?

Auszubildende, für die die Anfahrt zum Campus Handwerk nicht täglich erfolgen kann, können in unserem Gästehaus übernachten. Die Anmeldeformulare liegen den Einladungen zu den jeweiligen Kursen bei. Oder der Betrieb meldet seine Auszubildenden per E-Mail an, unter: gaestehaus@hwk-psg.de

Werden die Auszubildenden bewertet?

Ja, die Auszubildenden werden nach jedem Lehrgang bewertet. Dabei haben die Ausbilder die Möglichkeit, die Methode selbst zu wählen. Es kann am Ende des Lehrgangs ein Test geschrieben werden oder es gibt eine Gesamtbewertung, die die Entwicklung des Auszubildenden im ganzen Zeitraum bewertet. Bei Fragen zu den Bewertungskriterien setzen sich die Betriebe bitte direkt mit den Ausbildern in Verbindung.

Was hat die Berufsbildende Schule mit der ÜLU zu tun?

Die handwerkliche Berufsausbildung besteht aus zwei Säulen. Die Berufsbildende Schule stellt die theoretische Säule dar und der Betrieb die praktische. Daher der Ausdruck „duales System“. Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ergänzt die betriebliche Ausbildung und ist die verlängerte Werkbank der Betriebe. Der Lehrplan der Schule kann inhaltlich durchaus von dem Ausbildungsrahmenplan des Betriebes und den Inhalten der überbetrieblichen Ausbildung abweichen. Im Idealfall findet eine Absprache zwischen den Lernorten statt, sodass eine für alle Auszubildenden hochwertige Ausbildung angeboten wird.

Wer ist für die Regelung und Überwachung der Ausbildung zuständig?

Die Handwerkskammer hat zur Regelung und Überwachung der Ausbildung Ausbildungsberater zu bestellen. Sollten Probleme im Rahmen der Ausbildung auftauchen die das Ausbildungsziel gefährden, sind die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater gern bereit, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Infos dazu hier

Können auch andere Leute z.B. Gesellen oder Quereinsteiger an einem solchen Lehrgang teilnehmen?

Ja, grundsätzlich können auch andere Leute z.B. Wiedereinsteiger nach langer Pause, an einer solchen Unterweisung teilnehmen.  Zu bedenken ist aber, dass die Fördermittel des Bundes und des Landes dann nicht in die Kostenkalkulation einfließen. Außerdem muss ein freier Platz in einem Kurs sein. Diese Organisation obliegt dem jeweiligen Bildungsanbieter. Infos dazu hier

Wo gibt es weitere Informationen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung?

Weitere Informationen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung gibt es beim Zentralverband des deutschen Handwerk (ZDH) und beim Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI)