Ausbildung
Franz Fender

Förderung von Ausbildung

Fördermittel für Auszubildende? Diese Frage stellen sich viele Betriebe besonders dann, wenn es sich bei den Bewerbern um Menschen mit einer Behinderung, leistungsschwache Jugendliche oder Auszubildende aus einem Insolvenzbetrieb handelt. Viele ausbildende Betriebe wissen nicht, dass sie unter bestimmten Bedingungen Fördermittel für Auszubildende erhalten können.

Nachfolgend stellen wir Ihnen drei Fördermittelprogramme für Auszubildende vor.

 

Ausbildungszuschuss des Jobcenters

Durch das Jobcenter können unter Umständen junge Erwachsene gefördert werden, die Leistungen vom Jobcenter erhalten. Voraussetzung ist, dass der Auszubildende bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz benachteiligt ist und einen besonderen Unterstützungsbedarf benötigt. Besonderer Unterstützungsbedarf liegt beispielsweise bei lernbeeinträchtigten Jugendlichen ohne Schulabschluss nach Erfüllung der Schulpflicht oder in der Dauer der Ausbildungsplatzsuche vor.

Arbeitgeber, die diesen finanziellen Anreiz nutzen möchten, können sich direkt an den Arbeitgeber-Service des Jobcenters wenden.

Wichtig: Der Antrag für den Ausbildungszuschuss muss vor Abschluss des Ausbildungsvertrages gestellt werden. 

 

NBank-Förderung bei Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Voraussetzung für den Bezug des Zuschusses ist die Übernahme bzw. Einstellung eines Auszubildenden aus einem Insolvenzbetrieb mit dem Ziel die begonnene Ausbildung dort fortzuführen. Gefördert werden Ausbildungskosten für die Ausbildungsvergütung einschließlich der Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers.

Zu beachten ist, dass nur Zuschüsse bewilligt werden, sofern mit der Fortführung der Ausbildung noch nicht begonnen worden ist. Als Beginn gilt das Datum der Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.nbank.de

 

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung von behinderten und schwerbehinderten Menschen nach §73 SGBIII

Der Ausbildungszuschuss für einen Auszubildenden liegt, abhängig von seinem Schwerbehindertenstatus, bei bis zu maximal 80 Prozent der Ausbildungsvergütung.

Der Zuschuss muss vor Abschluss des Ausbildungsvertrages bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden.

Weitere Informationen zu den Arbeitgeberförderungen für Menschen mit Behinderung der Agentur für Arbeit und Leistungen des Integrationsamtes finden Sie in der Broschüre Schwerbehinderte Menschen im Betrieb.

 

Ansprechpartner:

Jorge Silva

Ausbildungsberater und Referent in der Beruflichen Bildung

Tel. +49 511 34859 429

Fax +49 511 34859 432

silva--at--hwk-hannover.de




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Dann wenden Sie sich gerne an die
EAA - Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber