Förderung von Elektrofahrzeugen wird angepasst
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Bis Jahresende noch höhere Förderung - Förderstopp ab Mitte 2023 drohtFörderung von Elektrofahrzeugen wird angepasst
Hannover.- (ld) Die Bundesregierung plant den Umweltbonus zur Förderung von Elektrofahrzeugen zum 1. Januar 2023 zu reduzieren, für Hybridfahrzeuge wird die Förderung komplett entfallen. Handwerksbetriebe, die E-PKW oder E-Transporter beschaffen wollen, sollten nun kurzfristig aktiv werden. Denn: Der Umweltbonus kann erst beantragt werden, wenn das Fahrzeug auf den Antragsteller bzw. die Antragstellerin zugelassen ist. Auf Grund der teilweise sehr langen Lieferzeiten für Elektrofahrzeuge ist es momentan nicht sicher, dass eine Lieferung noch in diesem Jahr erfolgt.
Zudem ist geplant, die Förderung für gewerblich genutzte Fahrzeuge ab September 2023 komplett einzustellen. Hier setzt sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks momentan aktiv dafür ein, dass für kleine und mittlere Betriebe der Umweltbonus auch weiterhin zur Verfügung steht.
Die wichtigsten Änderungen beim Umweltbonus zum 01.01.2023:
- Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro (bisher 6.000 Euro)
- Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro (bisher 5.000 Euro)
- für Plug-In-Hybridfahrzeuge entfällt die Förderung
- ab 01.09.2023 nur noch Förderung von Privatpersonen
Weitere Informationen des BMWK: Umweltbonus ab Januar 2023
Antragstellung: BAFA-Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
Ansprechpartner:
Energieberater
Tel. +49 511 34859 485
Fax +49 511 34859 432