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Fortbildungslehrgang für Asbestsachkundige

Hannover.- (see) Unser Lehrgang „Fortbildung für Asbestsachkundige“ richtet sich an all diejenigen, die über eine aktuell gültige Asbestsachkunde nach TRGS 519, Anlage 4C verfügen. Eine Verlängerung dieser Sachkunde um weitere sechs Jahre ist nur möglich, wenn der Fortbildungslehrgang innerhalb der sechsjährigen Gültigkeit absolviert wird. Wer diese Frist verpasst, muss wieder den 2-tägigen Grundlehrgang mit anschließender Prüfung absolvieren.

Der Fortbildungslehrgang muss die entsprechende Anlage bedienen. Beispiel: Sie verfügen über eine Asbestsachkunde nach TRGS 519, Anlage 4A. Dann wäre unser Lehrgang nach Anlage 4C für Sie nicht passend. Ungültig sind Anmeldungen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder eine Anmeldung während der Gültigkeit, wenn der Kurs selbst erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer stattfindet. (11.12.2023)



 

 

Martina Mahler

Assistentin des Geschäftsführers Wirtschaft

Tel. +49 511 34859 463

Fax +49 511 34859 432

mahler--at--hwk-hannover.de

Fortbildungslehrgang für Asbestsachkundige am 20.02.2024

Hier geht es zur Anmeldung

Der Grundlehrgang Asbestsachkunde nach TRGS 519 Anlage 4C findet am 12.03.2024 und 13.03.2024 statt.

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