Noch freie PlätzeFortbildungslehrgang für Asbestsachkundige
Hannover.- (mk) Jeder Betrieb, der mit asbesthaltigen Materialien umgeht, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen verfügen. Nach der neuen Fassung der TRGS 519 (Asbestabbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), von Januar 2014, gilt ein einmal erworbener Sachkundenachweis nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch für den Zeitraum von sechs Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums muss nun ein eintägiger Auffrischungskurs absolviert werden, damit sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre verlängert. Ansonsten ist die erworbene Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgang muss wiederholt werden. Die sechs Jahre Gültigkeit zählen ab dem Besuch des Lehrgangs.
Für den kommenden Fortbildungslehrgang für Asbestsachkundige am 20.11.2024 gibt es noch freie Plätze.
In diesem Lehrgang erwarten Sie unter anderem Informationen zu den Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest, alles zu Asbestprodukten und ihrer Verwendung und vieles mehr. (24.10.2024)
Kontakt:
Assistentin des Geschäftsführers Nachhaltige Unternehmensentwicklung
Tel. +49 511 34859 463
Fax +49 511 34859 432
Termin:
20.11.2024
Berliner Allee 17
30175 Hannover
Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.