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Bundeskabinett beschließt Begünstigung von Photovoltaikanlagen Jahressteuergesetz 2022

Hannover (ak). - Mit dem Jahressteuergesetz 2022 bringt die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg und greift wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages auf. Das Bundeskabinett hat nun den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 und unter anderem eine Begünstigung von Photovoltaikanlagen beschlossen.

Folgende Punkte wurden für die Begünstigung festgelegt:

  • Ab dem 1.1.2023 wird der Umsatzsteuersatz für die Lieferung und die Installation von Solarmodulen an die Betreiber von Photovoltaikanlagen auf null gesenkt. Das gilt für Anliegen mit einer Bruttoleistung bis 30 kW (peak), die auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden mit gemeinwohlorientierter Nutzung installiert werden. Gleichzeitig bleibt der Vorsteuerabzug für die leistenden Unternehmen erhalten (Null-Steuersatz mit Vorsteuerabzug).
  • Begünstigt sind auch die für den Betrieb der Anlage wesentlichen Teile sowie Stromspeicher
  • Gleichzeitig wird eine ertragsteuerliche Steuerbefreiung eingeführt. Die Steuerbefreiung gilt dabei für den Betrieb einer einzelnen Anlage oder mehrerer Anlagen bis max. 100 kW (peak). Die 100-kW (peak)-Grenze ist dabei pro Steuerpflichtigen (natürliche Person oder Kapitalgesellschaft) oder pro Mitunternehmerschaft zu prüfen.
  • Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Damit sind auch Einnahmen aus Photovoltaikanlagen, bei denen der erzeugte Strom vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird steuerfrei.

Ziel ist es vorrangig, den Verwaltungsaufwand für die Betreiber der Photovoltaikanlagen zu senken.

Was ist das Jahressteuergesetz?

Das Jahressteuergesetz 2022 ist ein typisches "Artikelgesetz": Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen. Es reagiert auf aktuelle Erfordernisse, setzt EU-Vorgaben und die Ergebnisse der Rechtsprechung um, regelt fachliche Fragen und korrigiert redaktionelle Fehler.

Bei Fragen rund um das Thema Umweltschutz wenden Sie sich gerne an:

Dr. Frank-Peter Ahlers

Abteilungsleiter Ökologische Unternehmensentwicklung

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