Mechatroniker für Kältetechnik
Förderung für HandwerksbetriebeKälte-Klima-Richtlinie läuft Ende des Jahres aus
Hannover.- (ve) Mit der Kälte-Klima-Richtlinie fördert der Staat den Einsatz moderner, klimafreundlicher Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen. Unterstützt werden Anlagen, die mit nicht-halogenierten, also besonders umweltfreundlichen Kältemitteln arbeiten. Diese Technik hilft dabei, weniger Energie zu verbrauchen und den Ausstoß von schädlichen fluorierten Treibhausgasen zu verringern. Auf diese Weise leistet die Förderung einen Beitrag dazu, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht werden.
Die Förderung geht jetzt in ihre letzte Phase. Bis zum 31.12.2026 können Anträge für einen Zuschuss für energieeffiziente stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, gestellt werden.
Was wird gefördert?
- Neu- und Ersatzinstallationen von Kälte- und Klimaanlagen und Rückkühlsystemen, insbesondere Kompressionskälte- und Klimaanlagen mit direkter oder indirekter Verdampfung, Sorptions-Kälte- und Klimaanlagen sowie adiabate Verdunstungskühlanlagen;
- Installation stationärer Wärmepumpen zur Abwärmenutzung;
- Abhängig von der Kälteerzeugerart sind vielfältige Zusatzförderungen möglich, z.B. Luftkühler, Rückkühler, Speicher, Kühlsoleleitungen sowie die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Hochschulen, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen. Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen. Nach Zugang des Zuwendungsbescheids können die bewilligten Maßnahmen innerhalb einer Frist von zwei Jahren umgesetzt werden. (17.06.2026)
Die Gültigkeit der Förderrichtlinie endet am 31.12.2026.
Bis zu diesem Datum können hier noch Anträge gestellt werden.
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