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Oßwald

Konflikte lösen

Hannover.- (vo) Herr Hofmann, Sie sind in der Handwerkskammer Hannover für den Bereich Schieds- und Schlichtungsstelle tätig. Für wen ist die Schieds- und Schlichtungsstelle im Handwerk (SSH) gedacht?
Hofmann: Die Vermittlungsangebote der SSH stehen Handwerkern, die Mitglieder der Handwerkskammer Hannover sind, ebenso offen wie Kunden, die mit der Leistung eines Mitgliedsbetriebs nicht zufrieden sind. Die SSH vermittelt aber auch zwischen Mitgliedsbetrieben, die untereinander Meinungsverschiedenheiten haben.

Was ist das Ziel der Schieds- und Schlichtungsstelle?
Hofmann: Die SSH erteilt keine einseitige Rechtsberatung. Sie versucht vielmehr unter Mitwirkung der Beteiligten eine außergerichtliche Klärung herbeizuführen. Zur Konfliktlösung bieten wir drei verschiedene Verfahren an.

Welche Verfahren sind das?
Hofmann: Die erste Möglichkeit ist das Güteverfahren. Zunächst schildern beide Seiten die Angelegenheit aus ihrer Sicht. Wir prüfen und erklären die Lage und versuchen so, gemeinsam mit den Beteiligten Lösungen für eine gütliche Einigung zu finden. Diese Vermittlung kann auf schriftlichem Wege oder auch in einem persönlichen Gespräch erfolgen.

Der zweite Weg wäre, einen Sachverständigen einzuschalten, der ein Schiedsgutachten erstellt. Dies ist der geeignete Weg, wenn die Klärung handwerklicher Fachfragen im Vordergrund steht. Ein von der Handwerkskammer Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellt im gemeinsamen Auftrag der Beteiligten ein Schiedsgutachten, durch das die offenen Fragen verbindlich und abschließend geklärt werden.

Bei der dritten Möglichkeit entscheidet ein Rechtsanwalt. Das Ganze nennt sich dann Schiedsverfahren. Hier arbeiten wir mit der Rechtsanwaltskammer Celle zusammen. Ein von dort benannter Fachanwalt entscheidet als Schiedsmann nach Anhörung der Beteiligten abschließend und verbindlich über die Angelegenheit. Durch den vollstreckbaren Schiedsspruch wird so endgültig Klarheit in der Sache geschaffen.

Was ist der Vorteil dieser drei Verfahren gegenüber einem Gerichtsverfahren?
Hofmann: Alle drei Angebote zur Konfliktlösung führen in aller Regel schneller und vor allem günstiger zum Ziel als ein Gerichtsverfahren. Die SSH bietet ihre Leistungen als vom Niedersächsischen Justizministerium offiziell anerkannte Schlichtungsstelle an.

Was für Kosten kommen auf Handwerker und Handwerkerinnen bei den Verfahren zu?
Hofmann: Für Mitgliedsbetriebe sind eine Beratung sowie das Güteverfahren grundsätzlich kostenlos. Bei dem Schiedsgutachten und dem Schiedsverfahren fallen Kosten für die hinzugezogenen Sachverständigen, bzw. Richter an.

Wie sollen Handwerker und Handwerkerinnen am besten vorgehen, wenn sie ein Problem haben?
Hofmann: Einfach anrufen! Ich bin in der Schieds- und Schlichtungsstelle montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr erreichbar. Gerne können Handwerker und Handwerkerinnen mir auch eine Mail schreiben. In einem persönlichen Gespräch gehen wir dann die Möglichkeiten durch, wie wir weiter verfahren. (15.09.2015)

Kontakt:

Daniel Hofmann

Juristischer Mitarbeiter im Justiziariat

Tel. +49 511 34859 437

Fax +49 511 34859 488

hofmann--at--hwk-hannover.de