
Hilfe für die Ukraine
Geflüchtete ohne Ausbildung oder ohne Anstellung: Damit die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt, gibt es von der Agentur für Arbeit viele Unterstützungen. Auch Handwerksbetriebe finden hier Hilfe zum Helfen.Kriegsflüchtlingen ins Handwerk helfen
Hannover.- Mehrere hundert Geflüchtete aus der Ukraine sind bereits im Kammerbezirk der Handwerkskammer Hannover angekommen und jetzt in Sicherheit. Fern von Krieg und Zerstörung. Darunter sind Jugendliche, die in ihrem Heimatland eigentlich eine Ausbildung machen wollten oder Erwachsene, die bereits einen Handwerksberuf vorweisen können.
Um diesen Menschen den Start in die Berufswelt in unserem Kammerbezirk Hannover zu erleichtern, hat die Die Bundesagentur für Arbeit verschiedene Förderungen zur Ausbildungsvorbereitung, Finanzierung und Integrierung in den Arbeitsmarkt. Wenn Sie zum Beispiel Geflüchtete aufgenommen haben oder ihnen mit einem Praktikum, einer Ausbildung oder einer Anstellung im Handwerk helfen wollen, sollten Sie die folgenden Angebote im Blick haben.
Damit jugendliche Geflüchtete aus der Ukraine ins Handwerk einsteigen können, gibt es fünf mögliche Instrumente, die den Berufseinstieg erleichtern können:
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB). Damit sollen Teilnehmende vorbereitet werden, eine Ausbildung aufzunehmen. Inklusive berufsbezogener Sprachförderung. Voraussetzung zur Teilnahme ist der Zugang zum Arbeitsmarkt, ein vorhandener Aufenthaltstitel sowie ausreichende (Sprach-) Kenntnisse (mindestens B1).
- Assistierte Ausbildung (AsA) Vorphase. Hiermit wird die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet und unterstützt. Voraussetzungen sind die gleichen wie bei der BvB. Nur bei den (Sprach-) Kenntnissen erfordert es B2.
- Einstiegsqualifizierung (EQ). Sie besteht aus einem Langzeitpraktikum bei einem Arbeitgeber. Ziel ist die Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit. Auch hier sind die Voraussetzungen die gleichen, wie bei Punkt 1. Nur (Sprach-) Kenntnisse sind keine Vorgabe.
- Assistierte Ausbildung (AsA) begleitende Phase. Diese soll sowohl den Auszubildenden als auch den Ausbildungsbetriebe in der Stabilisierung der Ausbildungsverhältnisse helfen. Auch Teilnehmende einer Einstiegsqualifizierung können gefördert werden. Junge Menschen werden mit Stütz- und Förderunterricht, sozialpädagogischer Begleitung und durch Ausbildungsbegleitung unterstützt. Voraussetzung ist die Prüfung von Staatsangehörigkeit und ein Aufenthaltsstatus.
- Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE). Sie beinhaltet eine Berufsausbildung durch Träger und richtet sich an lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen. Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz haben keinen Anspruch.
Neben diesen Instrumenten gibt es auch finanzielle Unterstützung für Jugendliche:
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) soll Auszubildende bei einer Berufsausbildung, einer Teilnahme an einer BvB oder in der Vorphase einer AsA fördern. Voraussetzung ist eine duale Berufsausbildung. Bei BvB, AsA oder entsprechender Maßnahme zur Leistung zur Teilhabe wird die Förderung größtenteils gewährt, wenn Voraussetzungen für eine Maßnahmenteilnahme vorliegen.
Das Ausbildungsgeld (Abg) wird gezahlt, wenn die Person eine Teilnahme an besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nachweisen kann (Bildungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Ausbildungsförderung nach §117 SGB III). Hier gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der BAB.
Neben jugendlichen können auch erwachsene Geflüchtete von den Unterstützungsangeboten profitieren. Diese sind:
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Darin verbergen sich unter anderem Bewerbungstraining, Kompetenzfeststellung und berufliche Kenntnisvermittlung (inklusive berufsbezogener Sprachförderung) bis acht Wochen. In Anspruch nehmen können das Personen mit Arbeitsmarktzugang und vorliegendem Aufenthaltstitel.
- Förderung der beruflichen Weiterbildung. Auch hier sind die Möglichkeiten vielfältig: Anpassungsqualifizierung, Vorbereitung auf die Externenprüfung , Teilqualifikationen, Umschulung bei einem Träger, betriebliche Einzelumschulung mit gegebenenfalls umschulungsbegleitenden Hilfen sowie Teilzeitumschulung. Jeweils mit berufsbezogener Sprachförderung möglich. Voraussetzungen sind die gleichen wie bei Punkt 1. Außerdem bedarf es ausreichender Sprachkenntnisse (B1, besser B2 GER)
- Eingliederungszuschüsse. Sie sind für Handwerksbetriebe von Vorteil. Denn sie dienen bei einer Minderleistung als Ausgleich für den Arbeitgeber. Die Zuschüsse kommen zum Tragen, wenn die Personen die Voraussetzungen in Punkt 1 erfüllen.
- Vermittlungsbudget. Damit können Kosten gedeckt werden. Dies ist zum Beispiel für Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Übersetzungskosten oder Kosten für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse gedacht. Voraussetzung sind wie in Punkt 1.
Bei weiteren Fragen:
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung finden Sie hier.
Hier finden Sie Ansprechpartner rund um Betriebsberatung.
Interessierte Handwerksbetriebe sowie geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer können sich bezüglich der Förderungen bei der zuständigen (örtlichen) Arbeitsagentur für Arbeit melden.
Die gesamten Förderinstrumente: