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Der Weg zu Fördermitteln.

EnergiekriseLand unterstützt Betriebe mit 300 Millionen Euro

Hannover.- Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ bietet das Land eine Unterstützung für die Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Diese Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab. Dafür stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung – zunächst rund 100 Millionen Euro für Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022. 

Die Antragsstellung ist ab 23. Februar bis Ende März 2023 möglich. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten ist eine unmittelbare Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen. Das ist der erste Teil des 300 Millionen Euro-Paketes, das Niedersachsen mit 200 Millionen und der Bund mit 100 Millionen finanzieren. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Firmen können die Hilfe beantragen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: Sie dürfen nicht mehr als 250 Mitarbeiter zählen, müssen ihren Sitz in Niedersachsen haben und unter einer enormen Energiepreissteigerung leiden. Die Ausgaben für Energie zwischen Juli und Dezember 2022 müssen um mehr als 3.750 Euro über dem Doppelten des Betrages liegen, den sie zwischen Juli und Dezember 2021 für Energie aufbringen mussten. Gleichzeitig gilt die Vorgabe, dass der verfügbare Bestand an Zahlungsmitteln im Unternehmen am 30. November 2022 unter der Summe am 1. Juli 2022 liegen muss.

Wenn diese Voraussetzungen zutreffen, können die Unternehmen maximal 500.000 Euro erhalten. Dabei gilt, dass die Ausgaben, die über die Verdoppelung hinausgehen, bis zu 80 Prozent erstattet werden sollen. Die Hälfte der Fördersumme soll schon zügig ausgezahlt werden – also wenige Tage nach der Antragsstellung. Wie Lies erklärte, kann die angepeilte 80-Prozent-Erstattung abgesenkt werden. Dann nämlich, wenn es eine Flut an Anträgen geben sollte. Zur Vereinfachung des Verfahrens werde es bei Fördersummen bis 100.000 Euro nur Stichprobenkontrollen geben und die Auflage, alle nötigen Unterlagen bereit zu halten. Bei höheren Beträgen müssen diese Unterlagen, die einen Anspruch begründen sollen, mit dem Antrag eingereicht werden. Firmen, die Anträge stellen, müssen außerdem erklären, aktuell keinen Personalabbau zu planen.

So funktioniert es

Ab dem 23. Februar 2023 werden von der N-Bank die ersten Anträge entgegengenommen. Das Antragsportal der N-Bank soll dann für maximal sechs Wochen geöffnet sein. Betroffen ist hier zunächst ein 100-Millionen-Programm, das sich auf die Verhältnisse im Jahr 2022 stützt. Sollte sich dann im März oder April herausstellen, dass dieses Programm überzeichnet ist, stellt Lies keine Aufstockung in Aussicht. Vielmehr sei für diesen Fall geplant, dass die Summe je Unternehmen verringert wird.

Die restlichen 200 Millionen Euro sollen im Herbst 2023 verteilt werden, die dann verbindlichen Förderbedingungen wolle man im Spätsommer im Lichte der aktuellen Lage definieren. Viel werde dann davon abhängen, welche Wirkungen die Strom- und Gaspreisbremse gezeigt habe. Lies bat um Verständnis dafür, dass sich das jetzt beschlossene Programm nur an Firmen wendet, die nicht mehr als 250 Arbeitsplätze haben. Das EU-Recht verlange diese Grenze, da für größere Betriebe die strengen EU-Beihilfevorschriften gelten. (20.12.2022)

Ansprechpartner:

Dr. Matthias Lankau

Abteilungsleiter Ökonomische Unternehmensentwicklung

Tel. +49 511 34859 464

Fax +49 511 34859 432

lankau--at--hwk-hannover.de