AusbildungsverträgeNeue Gebührenordnung für die Eintragung in die Lehrlingsrolle
Ab dem 1. November 2026 gilt eine neue Gebührenordnung für die Eintragung von Ausbildungsverhältnissen in die Lehrlingsrolle.
Der HIntergund: Wir bearbeiten zunehmend Verträge, bei denen Unterlagen fehlen. Rückfragen und Nachforderungen verzögern die Eintragung und binden Ressourcen, die wir lieber in die Beratung Ihres Betriebs investieren.
Wenn Sie Ihren Antrag mit vollständigen Unterlagen einreichen, bleibt die Gebühr unverändert. So halten Sie die Kosten gering und Ihr Vertrag wird zügig eingetragen. Nur wenn zusätzlicher Aufwand unsererseits notwendig wird, fallen höhere Gebühren an.
Die Gebühren im Überblick
60 Euro - Vollständige Unterlagen
Die Eintragungsgebühr beträgt weiterhin 60 Euro, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und der Vertrag sofort bearbeitet und eingetragen werden kann.
90 Euro - Fehlende Unterlagen
Müssen Unterlagen nachträglich angefordert werden, beträgt die Eintragungsgebühr 90 Euro. Das gilt insbesondere, wenn für die Eintragung notwendige Unterlagen bei der Einreichung nicht beigefügt wurden.
Benötigt werden zum Beispiel:
- Unterschriebener Antrag zur Eintragung
- Vollständig unterschriebener Ausbildungsvertrag
- Gültige Bescheinigung der Erst- oder Nachuntersuchung
- Nachweise über Verkürzungen oder Anrechnungen (z.B. Zeugnisse, frühere Verträge inkl. Kündigungen/Aufhebungen)
- Unterlagen zu neuen Ausbilderinnen und Ausbildern (Ausbildererklärung, Nachweis der Ausbildungsberechtigung)
110 Euro - Erhöhter Beratungs- und Bearbeitungsaufwand
In Einzelfällen kann die Eintragungsgebühr 110 Euro betragen, wenn ein besonders hoher Beratungs- oder Bearbeitungsaufwand entsteht.
Unser Tipp
Damit Ihr Vertrag schnell bearbeitet und eingetragen werden kann, reichen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein. So vermeiden Sie Rückfragen und zusätzliche Bearbeitungsschritte.
Kontakt
Tel.: 0511 34859 - 555
lehrlingsrolle@hwk-hannover.de