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Fit für die EnergiewendeNeues Förderprogramm zur Elektrifizierung von Klein- und Kleinstunternehmen

Hannover.- (ve) Am 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft getreten. Diese beinhaltet mehrere Anpassungen, u. a. das neue Fördermodul 6, das sich ausschließlich an kleine Unternehmen richtet. Produktionsanlagen, die bisher mit fossilen Energien betrieben wurden, können hierüber ohne ein spezielles Einsparkonzept gegen elektrische ausgetauscht und gefördert werden.

„Die Förderquote beträgt 33 Prozent der förderfähigen Kosten, das Mindest-Investitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro, der maximale Förderbetrag bei 200.000 Euro. Außerdem: Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern (vorrangig Erdgas, Kohle, Mineralöl) betrieben werden, werden durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen getauscht oder umgerüstet“, zählt Gunter Stegemann, Energieberater bei der Handwerkskammer Hannover, die Rahmenbedingungen des neuen Fördermoduls auf. „Dabei richtet sich die Förderung an Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. Euro“, so Stegemann weiter.

Maßnahmen, deren Umsetzung bis zu 31.12.2023 beantragt werden, dürfen bereits nach Antragstellung, also noch vor Ausstellung und Erhalt des Zuwendungsbescheides, begonnen werden.

Neben der Einführung des neuen Modul 6, wurden weitere Förderbedingungen für kleine Unternehmen verbessert. So wurde die Höhe der Zuschüsse in den anderen Modulen um 10 Prozent angehoben, so dass sich die Förderquoten nun zwischen 50 und 65 Prozent bewegen. Der CO2-Förderdeckel für kleine Unternehmen wurde von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 und Jahr angehoben.

„Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerkskammer Hannover ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise. Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Fragen dazu haben oder Informationen benötigen, können Sie sich gerne bei mir melden“, betont Stegemann. (08.05.2023)



 Ein Kurzvideo zum Förderprogramm erklärt die Antragstellung und Förderbedingungen kurz und knapp. Hier geht es zum Video.

 Weitere Informationen zum neuen Modul 6 finden Sie auf der Internetseite des BAFA. Hier werden auch Beispiele für „Produktionsanlagen“ genannt, da u.a. auch Gabelstapler oder Prozesswärmeerzeuger förderfähig sind.

Ansprechpartner:

Gunter Stegemann

Energieberater

Tel. +49 511 34859 485

Fax +49 511 34859 432

stegemann--at--hwk-hannover.de