
MeldepflichtNeues Registrierungsportal für Entsendungen nach Tschechien
Hannover.- (mk) Werden Arbeitnehmende zu einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung nach Tschechien entsandt, müssen sie seit dem 01. Juli 2024 in einem neuen Registrierungsportal erfasst werden.
Zu finden ist das Registrierungsportal auf der Webseite der Tschechischen Staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde unter Entsendung von Arbeitnehmern.
Die bisherigen Meldemöglichkeiten zur Entsendung in Form des Online-Meldeformulars und des Meldeformulars im PDF-Format sind auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales nicht mehr erreichbar. (23.07.2024)
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