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FotografenhandwerkPassbilder nur noch digital

Hannover.- (ve) Für Fotografinnen und Fotografen ist es eine wichtige Veränderung im Berufsalltag: Seit Mai 2025 dürfen Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden nur noch biometrische Lichtbilder in digitaler Form für die Antragstellung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln annehmen und verarbeiten. Fotostudios sind dann verpflichtet, Lichtbilder ausschließlich elektronisch über gesicherte Übermittlungswege an die Behörden zu übermitteln.

Um die sichere digitale Übermittlung dieser Lichtbilder zu gewährleisten, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Technische Richtlinie BSI TR-03170 veröffentlicht. Diese Richtlinie definiert die Anforderungen an die sichere Übermittlung biometrischer Lichtbilder von Dienstleistern, wie beispielsweise Fotografen, an die entsprechenden Behörden.



Was bedeutet das für Fotogrfinnen und Fotografen?

  • Registrierung bei zertifizierten Cloud-Lösungen:
    Fotografen müssen sich bei einem nach TR-03170 zertifizierten Cloud-Dienst registrieren.
  • Vertragliche Vereinbarungen mit Cloud-Anbietern:
    Es ist erforderlich, vertragliche Vereinbarungen mit dem Anbieter des zertifizierten Cloud-Dienstes zu treffen, der die Übermittlung und Speicherung der biometrischen Lichtbilder übernimmt. Diese Anbieter stellen sicher, dass die Daten gemäß den rechtlichen und technischen Vorgaben behandelt werden.

Durch die Umsetzung dieser Schritte können Fotografinnen und Fotografen sicherstellen, dass sie weiterhin Passbilder für behördliche Dokumente anbieten und den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. (05.06.2025)

 Kontakt

Uwe Brehl

Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT) - Digitalisierung

Tel. +49 511 34859 525

Fax +49 511 34859 432

brehl--at--hwk-hannover.de



 Weitere Informationen erhalten Betriebe auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).