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Rückmeldungen zur Corona-Soforthilfe

Hannover.- (see) Handwerksbetriebe und Soloselbstständige, die 2020 die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen haben, wurden im letzten Jahr von der NBank aufgefordert, die erforderlichen Unterlagen einzusenden und zurückzumelden, ob der Höhe der Auszahlungen eine korrekte Einschätzung bei der Antragstellung vorausging. 80 Prozent der Unternehmen hat Rückzahlungen gemeldet und die zu viel erhaltenen Gelder zurücküberwiesen. Dies ist insgesamt ein beachtliches Ergebnis.

Die Soforthilfe diente zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 dazu, Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Eventuelle Rückzahlungen zu viel erhaltener Förderbeträge müssen bis zum 31.10.2022 geleistet werden. Damit können die Unternehmen die Rückerstattung flexibel gestalten. Unabhängig vom genannten Rückzahlungsdatum stehen auch danach in besonderen Fällen Instrumente wie Stundungen oder Ratenzahlungen zur Verfügung.

Eine mögliche Rechtsfolge für Unternehmen und Soloselbständige, die auf die Aufforderungen, Unterlagen oder Selbsteinschätzung an die NBank zu übermitteln, nicht reagieren, ist, dass die gewährte Förderung in voller Höhe zurückgefordert wird. Betroffen davon sind derzeit noch etwa 25.000 Unternehmen. Um dies zu vermeiden, sollte sich jeder betroffene Antragsteller so umgehend wie möglich zurückmelden. Das Datenportal der NBank, über das eine Rückmeldung erfolgt, ist nach wie vor offen.

Betroffene Unternehmen und Antragstellende können eine E-Mail an datenportal@nbank.de schreiben. Da noch nicht genau absehbar ist, wann das Portal endgültig schließt, kann die Empfehlung nur lauten, die geforderten Unterlagen oder die Selbsteinschätzung zeitnah abzugeben. (15.02.2022)

  

Ansprechpartner:

Dr. Matthias Lankau

Abteilungsleiter ökonomische Unternehmensentwicklung

Tel. +49 511 34859 464

Fax +49 511 34859 432

lankau--at--hwk-hannover.de

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