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Schnellkredit: Weitere Perspektive für Handwerksbetriebe

Hannover.- (ve) Mit über 10.300 bewilligten Anträgen und mehr als 410 Millionen Euro Fördervolumen konnte der niedersächsischen Wirtschaft mit dem Liquiditätskredit ein wichtiges Corona-Hilfsprogramm angeboten werden. Ende September ist das Förderprogramm ausgelaufen. Anträge, die fristgereicht eingereicht wurden, werden aber weiter bearbeitet.

Abgelöst wird der Liquiditätskredit von dem neuen „Schnellkredit“, den die niedersächsische Landesregierung zum 01.10.2020 eingeführt hat. Der Schnellkredit richtet sich an freiberuflich Tätige, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Die Gelder können für laufende Betriebskosten ebenso verwendet werden wie für Investitionen. Somit stellt der Niedersachsen-Schnellkredit eine zusätzliche Unterstützung im Zuge der Corona-Krise dar und regt gleichzeitig betriebliche Investitionen an.

Der Niedersachsen-Schnellkredit ist mit Laufzeiten von fünf, sieben und zehn Jahren und bis zu zwei Tilgungsfreijahren verfügbar. Die Darlehenshöhe beträgt zwischen 10.000 und 200.000 Euro, der Endkreditnehmerzins liegt bei 3 Prozent. Die Antragstellung für den Niedersachsen-Schnellkredit erfolgt direkt über die Hausbanken und ist bis zum Jahresende möglich. Der Niedersachsen-Schnellkredit kann grundsätzlich mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombiniert werden. Insbesondere die Kombination mit dem Zuschuss-Programm „Neustart Niedersachsen Investition“ der NBank ist eine attraktive Möglichkeit zur Finanzierung von Investitionen. (06.10.2020)

 

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website der NBank

Ansprechpartner:

Dr. Matthias Lankau

Abteilungsleiter Ökonomische Unternehmensentwicklung

Tel. +49 511 34859 464

Fax +49 511 34859 432

lankau--at--hwk-hannover.de