AußenwirtschaftVerpflegungspauschalen bei Auslandsreisen 2026
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2026 bekannt gemacht.
Bei Auslandsreisen können Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe der festgelegten Pauschalbeträge als Betriebsausgaben bzw. – bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – als Werbungskosten berücksichtigt oder vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei erstattet werden.
Steuerfreie Arbeitgebererstattungen für Übernachtungskosten sind ebenfalls nur bis zur Höhe der Pauschalbeträge möglich. Für den Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug von Übernachtungskosten sind hingegen die tatsächlich entstandenen Kosten maßgeblich. (15.01.2026)
Die Liste mit den aktuellen Pauschalbeträgen für alle Länder finden Sie hier.