Kran, der die 6 vom Jahr 2026 auf ein Baugerüst hebt.
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2026 kommen gesetzliche Änderungen auf Handwerksbetriebe zu.

Neue Gesetze im ÜberblickWas ändert sich 2026?

Hannover.- (ve) Das neue Jahr bringt für Handwerksbetriebe viele Änderungen und Neuerungen. Wir haben die wichtigsten Punkte in alphabetischer Reihenfolge für Sie zusammengefasst.

 

Aktivrente

Für Beschäftigte mit Regelaltersgrenze

Zum 1. Januar 2026 wurde die Aktivrente eingeführt. Mit der Aktivrente sollen Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können.

Der steuerfreie Hinzuverdienst gilt allerdings nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte – nicht jedoch für Selbstständige,  Freiberufler, Beamte oder Minijobber.

 

Ausbildungsverordnung

Änderungen in 19 Bauberufen 

Für das Ausbildungsjahr 2026 werden insgesamt 19 Ausbildungsverordnungen in der Bauwirtschaft, darunter z.B. Maurer/in, Straßenbauer/in, Estrichleger/in, aktualisiert und in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und neue Prüfungsformen (gestreckte Abschlussprüfung) angepasst.

 

Elektronischer Berufsausweis

Pflicht für Gesundheitshandwerke

Alle Hilfsmittelerbringer – wie etwa Augenoptiker und Hörakustiker – müssen laut § 360 Abs. 8 SGB V bis 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens angeschlossen sein. Es gab jedoch Verschiebungen, sodass die Frist für die meisten auf den 1. Oktober 2027 verschoben wurde.

Für die notwendige Authentifizierung benötigen die Betriebe zwei neue Karten:  

  • den elektronischen Berufsausweis (eBA) für die persönliche Identifikation und Signatur sowie 
  • die Institutionskarte SMC-B, die den Betrieb selbst für die IT freischaltet.    

Beide Karten werden über die zuständige Handwerkskammer beantragt. Weitere Infos finden Sie hier.

 

Gerüstbauer

2026 wird Sommerausfallgeld eingeführt 

2026 wird im Gerüstbauer-Handwerk erstmals ein tarifliches Sommerausfallgeld eingeführt: Künftig können Betriebe zwischen dem 1. Mai und dem 31. August bis zu 50 Ausfallstunden geltend machen, wenn extreme Witterungsbedingungen die Arbeit auf dem Gerüst unmöglich machen. In diesen Fällen werden laut der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk 75 Prozent des Stundenlohns über die Sozialkasse erstattet, zusätzlich erhalten Betriebe 32 Prozent der Sozialaufwendungen zurück. 

 

Mindestausbildungsvergütung

Für Auszubildende im Handwerk 

Für Auszubildende, die eine Ausbildung nach Handwerksordnung oder Berufsbildungsgesetz (BBiG) machen, wird 2026 die Mindestausbildungsvergütung angehoben. Für Lehrlinge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 eine Lehre beginnen, steigt sie um 6,2 Prozent.  

Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gelten damit künftig folgende Mindestvergütungen:  

  • Erstes Ausbildungsjahr: 724 Euro   
  • Zweites Ausbildungsjahr: 854 Euro   
  • Drittes Ausbildungsjahr: 977 Euro 
  • Viertes Ausbildungsjahr: 1.014 Euro  
     

 

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro 

Zum Jahreswechsel wird der gesetzliche Mindestlohn um 1,08 Euro angehoben. Vom 1. Januar 2026 an liegt die Lohnuntergrenze in Deutschland damit bei 13,90 Euro pro Stunde.

 

Minijobber

Neue Verdienstgrenze für Minijobber 

Wenn zum 1. Januar 2026 der gesetzliche Mindestlohn steigt, wird zeitgleich auch die Verdienstgrenze für Minijobber angehoben. Sie liegt dann bei 603 Euro pro Monat, bislang betrug die sogenannte Minijob-Grenze noch 556 Euro. 



Schwarzarbeit

Neue Regeln zur Bekämpfung

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Damit erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) künftig erweiterte Befugnisse für den digitalen Datenaustausch mit Behörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Außerdem darf die FKS automatisierte und KI-gestützte Analyseverfahren einsetzen, um verdächtige Betriebe schneller zu identifizieren. 

Für das Handwerk besonders wichtig: Das Friseurhandwerk wird ab 2026 in den Schwarzarbeitskatalog aufgenommen und stärker kontrolliert. Entlastet werden dagegen die Fleischereien, die aus der Liste der Risikobranchen gestrichen wurden – damit entfallen zahlreiche Dokumentations- und Meldepflichten.

 

 

 



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