Künstliche Intelligenz ist kein Sience Fiction, sondern bietet hilfreiche Intrumente für den betrieblichen Alltag.
EU-KI-Act Was Betriebe jetzt wissen sollten
Hannover. (see) Der EU-KI-Act (Gesetz über Künstliche Intelligenz) ist die erste umfassende Regelung für den Einsatz von KI-Systemen in Europa. Ziel ist es, Chancen der Technologie zu nutzen und gleichzeitig Risiken für Menschen, Betriebe und Gesellschaft zu minimieren.
Das Gesetz tritt schrittweise ab 2026 in Kraft und legt verbindliche Regeln für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI fest. Entscheidend ist dabei die Einstufung nach Risikogruppen:
- Verbotene KI-Systeme (z. B. zur Manipulation oder Massenüberwachung) dürfen nicht eingesetzt werden.
- Hochrisiko-KI (z. B. bei Bewerbungsverfahren, Kreditvergabe oder sicherheitsrelevanten Anlagen) unterliegt strengen Anforderungen, etwa zu Transparenz, Datensicherheit und Dokumentation.
- Geringes Risiko haben KI-Systeme wie Chatbots oder Texterstellungs-Tools, die mit Hinweisen auf ihre KI-Natur verwendet werden dürfen.
Für Handwerksbetriebe bedeutet das: Wer KI nutzt, sollte prüfen, welche Risikokategorie zutrifft und ob Pflichten wie Dokumentation, Schulung oder Kennzeichnung greifen.
Eine Pflicht zur Schulung besteht nur, wenn im Betrieb Hochrisiko-KI-Systeme eingesetzt werden. In allen anderen Fällen genügt es, die Mitarbeitenden über den Einsatz von KI zu informieren und den sicheren Umgang zu fördern. (10.12.2025)
Weiterführende Infos
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Termine für die Veranstaltungsreihe "KI im Handwerk" werden in Kürze bekannt gegeben.