Adobe Stock/Pormezz

Betriebsführung ZDH-Umfrage zur E-Rechnung

Berlin/Hannover.- Seit dem 01. Januar 2025 gilt für alle Unternehmen in Deutschland eine gesetzliche Empfangspflicht für elektronische Rechnungen. Die Ausstellung von E-Rechnungen ist während des Jahres 2026 noch freiwillig. Ab dem 01. Januar 2027 wird nach derzeitiger Rechtslage eine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Auftraggeber für Unter-nehmen mit einem Vorjahresgesamtumsatz ab 800.000 Euro gelten, ab dem 1.1.2028 auch für alle übrigen Unternehmen.

Im vergangenen Jahr zeichnete sich ab, dass die E-Rechnung in der Praxis Probleme bereitet und deshalb durch die Handwerksbetriebe nur wenig verwendet wird. Das verbleibende Jahr bis zum Inkrafttreten der verpflichtenden Ausstellung von E-Rechnungen muss deshalb für eine Anpassung der am Markt erhältlichen E-Rechnungssoftwareprodukte an die gesetzlichen Anforderungen und an die Erfordernisse der Betriebe genutzt werden, damit ab dem 01. Januar 2028 rechtssicher E-Rechnungen gestellt werden können. Falls sich herausstellt, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann, wird sich der ZDH auf politischer Ebene für eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Ausstellung von E-Rechnungen einsetzen.

Vor diesem Hintergrund führt der ZDH bis zum 27. Februar 2026 eine Umfrage unter den Betrieben zur aktuellen Nutzung der E-Rechnung und den damit verbundenen Problemen durch. (15.01.2026)



Kontakt: 

Dr. Matthias Lankau

Abteilungsleiter Ökonomische Unternehmensentwicklung

Tel. +49 511 34859 464

Fax +49 511 34859 432

lankau--at--hwk-hannover.de

 Hier geht es zu Umfrage.
Teilnahme bis zum 27. Februar möglich.