Zwangsvollstreckung

Der Gerichtsvollzieher vor der Tür ist einer der am wenigsten gern gesehenen Gäste. Das ist verständlich, denn sein Besuch bedeutet selten etwas Gutes. Seine Aufgabe ist die Zwangsvollstreckung. Diese ist jedoch erst dann möglich, wenn ein sogenannter "Titel" vorliegt. Das kann entweder ein Gerichtsurteil, ein gerichtlich geschlossener Vergleich, ein Vollstreckungsbescheid nach Mahnverfahren oder eine notarielle Urkunde bei Unterwerfung unter Zwangsvollstreckung sein.

Sie verstehen kein Juristendeutsch? Die Fachleute der Handwerkskammer Hannover stehen Ihnen gern bei Fragen rund um das Thema "Zwangsvollstreckung" mit Auskünften zur Seite. 

Kontakt:

Jens Kobelt

Abteilungsleiter Recht und Handwerksrolle

Tel. +49 511 34859 456

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