Angebotsnummer 9004401-0
Information
Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine mindes-tens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können. Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d. h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine GSP erforderlich, die von einer hierfür anerkannten Kfz-Werk-stätte durchgeführt werden kann.
Für GAP geschulte Personen ist eine Wiederholung der Schulung alle 3 Jahre vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Technik der Gasanlagen
- Durchführung einer Gasanlagenprüfung
- Dokumentation und Qualitätssicherung
Zielgruppe
Kfz-Meister/innen, Kfz-Gesellen/-Gesellinnen
Abschluss
Die Schulung wird auf Grundlage der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab. Teilnehmer mit einer abgeschlossen Kfz-Gesellen- oder Meisterprüfung erhalten nach bestandener Abschlussprüfung die GAP-Teilnahmebescheinigung.
Teilnahmebedingungen
Grundwissen in der Kfz-Elektrik und Messtechnik sowie Kenntnisse von Benzin und Einspritzanlagen; abgeschlossene Ausbildung in einem Kfz-technischen Beruf