Geltung ab: 1. Juni 2023 Allgemeine Teilnahmebedingungen der Handwerkskammer Hannover

1. Veranstalterin, Anmeldung

Diese Teilnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle Präsenz- und online-Veranstaltungen (Lehrgänge, Seminare, Workshops etc.) der Handwerkskammer Hannover (Veranstalterin). Die Anmeldung erfolgt vorzugsweise im Online-Buchungsverfahren, ist aber auch in Textform (bevorzugt per E-Mail) möglich.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Kursplatz besteht nicht.

Mit der Teilnahme an Veranstaltungen, die zur Vorbereitung auf eine Prüfung angeboten werden, wird kein Anspruch auf Zulassung zur jeweiligen Prüfung begründet. Die Zulassungsbedingungen richten sich nach den jeweiligen Prüfungsordnungen. Der Teilnehmende hat die Zulassung zur Prüfung selbständig gegenüber dem jeweils zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen.
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung bestätigt der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und deren Inhalt vollumfänglich zu akzeptieren.



2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Anmeldung in Textform zustande.



3. Entgelte und Fälligkeit; Servicepauschale

Die vereinbarten Veranstaltungsentgelte sind in der in der Rechnung genannten Frist, spätestens am Tag des Beginns der Veranstaltung fällig. Dies gilt unabhängig von (Erstattungs-) Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit, Fördermittelgeber, wie z. B. Förderung nach dem AFBG, durch ein Weiterbildungsstipendium oder den Berufsförderungsdienst).

Aus organisatorischen Gründen enden Anmeldeschluss und Zahlungseingangsfrist bei online-Veranstaltungen im Regelfall fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin.

Im online-Buchungsverfahren kann aus mehreren zur Verfügung stehenden Zahlungsarten (z. B. giropay, Kreditkartenzahlung über VISA bzw. Mastercard u. a.) gewählt werden. Werden Zahlungsdienstleister mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, gelten für diese Abwicklung deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

In Ausnahmefällen kann auf Antrag in Textform eine Vereinbarung über eine Teilzahlung („Anzahlung“) und Ratenzahlung im Übrigen geschlossen werden.

Für bestimmte Lehrgänge kann eine Servicepauschale i. H. v. bis zu 120,- EUR erhoben werden. Diese Servicepauschale wird auf das Veranstaltungsentgelt angerechnet. Gleiches gilt hinsichtlich eines Anspruchs auf Schadensersatz im Falle von verspätetem Rücktritt oder Kündigung.



4. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht: Im Falle von außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen haben Sie das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Veranstalterin (Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, 30175 Hannover, Telefonnr.: 0511/34859-0, Telefax: 0511/34859-432, E-Mail: kundencenter@hwk-hannover.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür die Muster-Widerrufsvorlage (siehe unten) verwenden, die jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware (z. B. Lehrgangsmaterial, Veranstaltungsunterlagen) wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.

Sie werden weiter ausdrücklich darüber informiert, dass das Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig erlischt, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und die Veranstalterin mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Veranstalterin verlieren.

Muster-Widerrufsvorlage:

Handwerkskammer Hannover
Berliner Allee 17
30175 Hannover
Telefax: 0511 3 48 59 – 32
E-Mail: kundencenter@hwk-hannover.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

5. Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn

Ein Rücktritt nach erfolgter Anmeldung ist nur unter den nachstehenden Bedingungen möglich.

Der Rücktritt hat in Textform gegenüber der Veranstalterin zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.

a) Präsenzveranstaltungen

Der Teilnehmende kann bis zum Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn ist innerhalb folgender Fristen kostenfrei möglich:

bis 14 Tage bei Veranstaltungen mit einer Dauer bis 200 Unterrichtsstunden,
bis 28 Tage bei Veranstaltungen mit einer Dauer über 200 Unterrichtsstunden.
Die Veranstalterin kann bei einem Rücktritt außerhalb der o. g. Fristen folgenden pauschalierten Schadenersatz geltend machen:

  • 50% des regulären Veranstaltungsentgelts bei Veranstaltungen mit einer Dauer bis 200 Unterrichtsstunden,
  • 30% des regulären Veranstaltungsentgelts bei Veranstaltungen mit einer Dauer zwischen 200 und 400 Unterrichtsstunden,
  • 15% des regulären Veranstaltungsentgelts bei Veranstaltungen mit einer Dauer über 400 Unterrichtsstunden.

Erbringt der Teilnehmende den Nachweis, dass der Veranstalterin ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadenersatz entstanden ist, so hat die Veranstalterin nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils. Im Übrigen werden bereits gezahlte Entgelte erstattet.

Durch Stellen einer Ersatzperson, die in gleichem Umfang in die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses eintritt, entfällt der o. g. Schadensersatz.

b) online-Veranstaltungen

Bei online-Veranstaltungen ist der Rücktritt bis zu fünf Werktage vor dem anberaumten Termin kostenlos möglich. Bei einem späteren Rücktritt wird das Entgelt nicht erstattet; sofern eine Vortragspräsentation vorliegt, wird diese zur Verfügung gestellt.

c) Unangekündigtes Nichterscheinen bzw. unangekündigte Nichtteilnahme

Bei einem vollständigen oder teilweisen Nichterscheinen der angemeldeten Person zu der Veranstaltung, dem Seminar oder dem Lehrgang bzw. deren Nichtteilnahme an einer online-Veranstaltung bleibt der Vertragspartner zur Zahlung der Veranstaltungsentgelte verpflichtet. Eine Rückforderung des bereits entrichteten Entgeltes, auch durch Dritte, ist ausgeschlossen.

Durch Stellen einer Ersatzperson, die in gleichem Umfang in die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses eintritt, entfällt der o. g. Schadensersatz.

d) Rücktritt von unentgeltlichen Veranstaltungen

Im Falle eines Rücktritts von einer unentgeltlichen Veranstaltung bitten wir um unverzügliche Information, um bei einer begrenzten Teilnehmerzahl den frei werdenden Platz schnellstmöglich anderweitig zur Verfügung stellen zu können.



6. Kündigung nach Veranstaltungsbeginn

Eine Kündigung nach Veranstaltungsbeginn hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Veranstalterin. Die Abgabe der Kündigungserklärung gegenüber Dozenten setzt die Frist nicht in Gang.

Im Falle einer Kündigung von Veranstaltungen unter 300 Unterrichtsstunden ist das gesamte Veranstaltungsentgelt zu entrichten. Im Übrigen ist das Veranstaltungsentgelt bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zeitanteilig geschuldet.

Im Übrigen ist das Veranstaltungsentgelt bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zeitanteilig geschuldet.

Die Veranstalterin behält sich vor, im Falle einer Kündigung nach Veranstaltungsbeginn einen pauschalierten Schadensersatz geltend zu machen:

  • 30% des regulären Veranstaltungsentgelts bei Veranstaltungen mit einer Dauer zwischen 300 und 400 Unterrichtsstunden,
  • 15% des regulären Veranstaltungsentgelts bei Veranstaltungen mit einer Dauer über 400 Unterrichtsstunden.

Darüber hinaus vorausbezahlte Veranstaltungsentgelte werden erstattet.
Kann der Teilnehmende den Nachweis erbringen, dass der Veranstalterin durch die Kündigung ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat die Veranstalterin nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt von dieser Regelung unberührt.



7. Anrechnung einer Schadensersatzleistung

Eine aufgrund Rücktritts nach § 5 oder Kündigung nach § 6 geleistete Schadensersatzleistung wird auf das Veranstaltungsentgelt angerechnet, wenn der Teilnehmende die betreffende Veranstaltung innerhalb eines Jahres seit Erstanmeldung neu bucht. Im Falle eines erneuten Rücktritts oder einer erneuten Kündigung besteht für zukünftige Anmeldungen kein Anspruch mehr auf Anrechnung eines geleisteten Schadensersatzes.



8. Absage bzw. Änderung von Veranstaltungen

Die Veranstalterin ist berechtigt, bei z. B. ungenügender Beteiligung, Ausfall von Dozenten, technischen Problemen, höherer Gewalt oder anderen zwingenden Gründen, die Veranstaltung abzusagen. Bereits bezahlte Entgelte werden erstattet. Organisatorische oder inhaltliche Änderungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder den Einsatz von Dozenten betreffen, behält sich die Veranstalterin ebenfalls vor. Solche Änderungen berechtigen nicht zur Kündigung und lösen keine Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus. Dies gilt auch für entsprechende Reisekosten.



9. Haftung

Ansprüche des Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.



10. Versicherungsschutz

Bei Unfällen während des Lehrganges (auf dem Gelände bzw. in den Räumen der Bildungseinrichtungen) ist der Teilnehmende im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Unfallversicherungsschutz richtet sich nach den Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft, soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Im Übrigen hat der Teilnehmende selbst für seinen Versicherungsschutz zu sorgen.



11. Nutzung von Hard- und Software der Handwerkskammer Hannover bei Präsenzveranstaltungen; Internetnutzung

Der Teilnehmende ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmende nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung der Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.
Der Teilnehmende darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere Angebote kommerziellen Inhalts, das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden, sofern diese nicht ausdrücklich im Rahmen der Veranstaltungsdurchführung vorgesehen sind.

Es gelten die IT-Sicherheitsrichtlinien der Handwerkskammer Hannover in jeweils aktueller Fassung, abrufbar unter www.hwk-hannover.de



12. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an online-Veranstaltungen und Mitwirkungspflichten des Teilnehmenden; Zugangsdaten

Bei der Teilnahme an einer online-Veranstaltung ist der Teilnehmende verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen (Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms der online-Veranstaltung-Plattform, Lautsprecher oder Headset) zu erfüllen und vor der Veranstaltung zu testen.

Der Ausfall der vom Teilnehmenden zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet diesen nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Soweit ein Teilnehmender während einer online-Veranstaltung keine technischen Probleme mitteilt und die Aufzeichnung solche Meldungen auch nicht erkennen lässt, gilt die Teilnahme als erfolgt.

Sofern Aufzeichnungen und Videokurse als verfügbar angeboten werden, weist die Veranstalterin darauf hin, dass sich Ausfälle zum Beispiel durch Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt ergeben können.

Der Teilnehmende ist verpflichtet, die erhaltenen Zugangsdaten zu online-Veranstaltungen ausschließlich selbst zu nutzen, geheim zu halten und vor unbefugten Zugriffen und Nutzung durch Dritte zu schützen.



13. Urheberschutz

Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung, Verbreitung, Zurverfügungstellung, öffentliche Wiedergabe, Aufzeichnung, Bearbeitung, einschließlich Anfertigung von Screenshots, Videocaptures oder ähnlichem der im Rahmen der Präsenz- und online-Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Inhalte, Dokumente und sonstigen Unterlagen ist untersagt und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.



14. Hausordnung

Der Teilnehmende hat die Hausordnung zu befolgen. Diese kann bei Bedarf in den Räumlichkeiten und auf den Grundstücken der Handwerkskammer Hannover eingesehen werden.



15. Ausschluss von Teilnehmenden

Die Veranstalterin behält sich vor, einzelne Teilnehmende von den Lehrgängen durch Kündigung des Vertrages auszuschließen, insbesondere wenn

  • das jeweilige Veranstaltungsentgelt nicht fristgerecht entrichtet wurde,
  • im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung der Teilnehmende mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug ist,
  • der Teilnehmende der Veranstaltung für einen nicht unerheblichen Zeitraum unentschuldigt fernbleibt, ohne dass der Vertrag vom Teilnehmenden in Textform gekündigt wurde, und die Veranstalterin ihm eine angemessene Frist zum regelmäßigen Erscheinen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.

Ebenso kann die Veranstalterin in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmende gegen die Bestimmungen über die Computer- und Internetnutzung, die Mitwirkungspflichten (Ziffern 11 und 12), den Urheberschutz (Ziffer 13) oder die Hausordnung (Ziffer 14) dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen verstößt oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet.

Die Pflicht zur vollständigen Entrichtung des Veranstaltungsentgelts bleibt in diesen Fällen bestehen. Der betreffende Teilnehmende hat einen zu vertretenden Schaden zu ersetzen.



16. Auswahlverfahren

Die Handwerkskammer behält sich das Recht vor, Zulassungsbeschränkungen festzulegen und Lehrgangsplätze nach bestimmten Auswahlkriterien zu vergeben. Die Auswahlkriterien werden lehrgangsbezogen festgelegt und gewichtet; sie sind den Angaben zum jeweiligen Lehrgang im Online-Kursprogramm zu entnehmen.
Folgende Kriterien können hierbei maßgeblich sein:

  • Durchschnittsnote des Schulabschlusszeugnisses
  • Fachnoten in bestimmten Fächern des Schulabschlusszeugnisses
  • Noten der Fachtheorie und/oder Fachpraxis der Gesellenprüfung
  • Noten der Fachtheorie und/oder Fachpraxis der Meisterprüfung
  • Zeit der Berufserfahrung
  • Ergebnis eines Eignungstests
  • Ergebnis eines freiwilligen Befähigungstests

Für bestimmte Lehrgänge kann die Veranstalterin ein Motivationsschreiben verlangen.



17. Geltung der Nutzungsbedingungen für die Plattform "Campushandwerkdigital"

Die Handwerkskammer Hannover als Veranstalterin bietet die Lernplattform "Campushandwerkdigital" an. Für das Vertragsverhältnis zwischen der Handwerkskammer Hannover und dem Teilnehmenden zur Nutzung der Plattform "Campushandwerkdigital" gelten deren besondere Nutzungsbedingungen in jeweils aktueller Fassung. Mit der Anmeldung zu einem Meisterprüfungslehrgang Teil I oder Teil II erkennt der Teilnehmende die Geltung dieser Nutzungsbedingungen der Plattform "Campushandwerkdigital" an.



18. Datenschutz

Beachten Sie hierzu Ihre im Zusammenhang mit der Anmeldung erteilte Einwilligung. Es gelten die Datenschutzinformationen der Handwerkskammer Hannover in jeweils aktueller Fassung, abrufbar unter www.hwk-hannover.de/datenschutz



19. Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.





Die allgemeinen Teilnahmebedingungen der Handwerkskammer Hannover können Sie sich hier herunterladen: