02.12.2019: Dieser Lehrgang ist eine Bildungsveranstaltung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Ausbildung der Ausbilder (AdA) - anerkannt als Teil IV
Die erfolgreich absolvierte Ausbildereignungsprüfung wird grundsätzlich als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt - bundesweit und unbefristet. (02.12.2019)