ausbildungsberatung, duales studium,
Oßwald
(v.r.n.l.) Peter Schaal,Lea Flottau, Alexander Döpke,Claus Lichtsinn.

Beides lässt sich auch im Handwerk verbinden. Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer helfen Betrieben und Lehrlingen bei Fragen und Problemen.Ausbildung oder Studium?

Hannover.- (vo) Lea Flottau wusste sofort nach der Schule, dass sie etwas Handwerkliches machen will. „Neben einer Ausbildung hat mich aber auch ein Studium sehr interessiert. Und weil mir dabei die Abwechslung zwischen Theorie und Praxis so gut gefiel, habe ich mich für ein duales Studium entschieden“, erzählt die 20- Jährige. Seit August 2016 ist sie bei der Privaten Hochschule für Wirtschaft und Technik in Vechta für den Bachelorstudiengang Maschinenbau eingeschrieben. Gleichzeitig absolviert sie bei der Rohde & Grahl GmbH in Steyerberg die verkürzte Ausbildung zur Metallbauerin in der Fachrichtung Konstruktionstechnik.

Für Rohde & Grahl ist es die erste Auszubildende, die ihre Ausbildung teilweise an der Hochschule und im Betrieb absolviert. „Das sorgt natürlich für viel Koordinierungsaufwand und Absprachen mit Auszubildender und Hochschule“, gibt Stefanie Krüger zu, die im Betrieb für die Ausbildung zuständig ist. „Andererseits ist es aber auch ein guter Weg, um Nachwuchskräfte selbst auszubilden und sich als Betrieb für junge Menschen interessant zu machen“, so Krüger. Doch wo legt eine Studentin, die gleichzeitig Auszubildende ist, ihre Prüfung ab? Wie funktioniert das mit der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung und der Berufsschule? Und wird sie überhaupt in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Hannover eingetragen? Fragen über Fragen, die sich Krüger nicht selbst beantworten konnte, weswegen sie sich an die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Hannover wandte.

„Jeder Fall ist individuell und muss auch so behandelt werden“, sagt Ausbildungsberater Peter Schaal. Im Falle von Lea Flottau ist die Situation für Schaal eindeutig: „Sie hat den Status Studentin, weswegen sie nicht in die Lehrlingsrolle eingetragen wird. Sie darf aber als Externe ihre Gesellenprüfung bei der Handwerkskammer Hannover ablegen“, erklärt Schaal. Entscheidend dafür ist die Führung eines Berichtsheftes, was die Lerninhalte dokumentiert. „Für die Prüfungsanmeldung ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines Berichtheftes dringend notwendig, nur so kann der Prüfungsausschuss feststellen, dass der Lehrling für die Prüfung überhaupt ausreichend ausgebildet wurde und die Prüfung auch bestehen kann“, betont Peter Schaal.

Externe Prüflinge sind nicht verpflichtet an der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung teilzunehmen. Dennoch empfiehlt der Ausbildungsberater Betrieben immer wieder dies möglich zu machen, um ihren Lehrlingen die bestmögliche Vorbereitung auf die Prüfung zu gewährleisten.

Für die Ausbildungsbeauftrage der Firma Rohde & Grahl, Stefanie Krüger, ist klar, dass auch ihre duale Studentin an den Pflichtkursen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung teilnehmen soll. „Sie soll genauso gut auf die Prüfung vorbereitet werden wie alle anderen, dafür stellen wir sie gerne frei“, so Krüger. Auch Ausbildungsberater Peter Schaal ist mit dem Ausgang des Falls sehr zufrieden: „Für uns ist es das Wichtigste Auszubildenden und Betrieb bei Fragen und Problemen in der Ausbildung zu unterstützen und weiterzuhelfen. Wenn das klappt, habe ich meine Job richtig gemacht.“ freut sich Schaal. (21.02.2017)

Sie haben Fragen? Dann wenden Sie sich an Ausbildungsberater Peter Schaal: