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Brexit: Handwerksbetriebe aufgepasst!

Hannover.- (mv) Der Verlauf der Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über dessen Austritt aus der EU läßt noch keine Prognosen darüber zu, wie die Einigung aussehen wird. Insbesondere das innenpolitische Kräfteverhältnis im Vereinigten Königreich ist hier außer den Beschlüssen des Europäischen Rates und des EU-Parlaments ausschlaggebend. Sollte kein Abkommen zustande kommen, ist selbst ein Rückfall auf die Regeln der Welthandelsorganisation derzeit denkbar.

Betroffen von den Veränderungen sind unter anderem  Dienstleistungserbringung und Warenimport und -export. Zölle könnten den Warenhandel erschweren ebenso wie der Wegfall des EU-Mehrwertsteuersystems. Eine Visapflicht könnte die Entsendung von Mitarbeitern für die vorübergehende Dienstleistungserbringung behindern und nicht zuletzt die Gesellschaftsform eines Unternehmens nach britischem Muster (Ltd.) wäre in der EU in Zukunft nicht mehr anerkannt.

"Wir haben die Entwicklung bei den Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien im Blick und informieren unsere Betriebe, wenn sich etwas Relevantes im Hnblick auf ihre möglichen Auslandsaktivitäten ergibt", betont Dr. Merret Vogt von der Handwerkskammer Hannover.   (14.08.2018)

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