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Brexit: Und wie geht es jetzt weiter?

Hannover.- (ak) Großbritannien ist raus aus der Europäischen Union. Mit dem Brexit am 31. Januar 2020 stellt sich nun allerdings die Frage: Wie soll es im Handel und bei allen anderen Fragen der Zusammenarbeit weitergehen?

Erstmal gibt es kaum Änderungen zu befürchten. Bis Ende 2020 gilt eine Übergangsphase, in der Großbritannien zwar nicht mehr EU-Mitglied ist, sich aber weiter an EU-Regeln hält. Wie es danach weitergeht ist noch völlig offen.

Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?

Bis zum Jahresende bleibt Großbritannien erstmal im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. In dieser Zeit wird sich im Warenverkehr vorerst nichts Wesentliches ändern. Auch im Bereich Verbote und Beschränkungen sowie Produktzulassung gelten die ursprünglichen Regelungen weiter. Die CE-Kennzeichnung, Zulassungen und Zertifikate behalten in der Übergangsphase ihre Gültigkeit.

Nach dem Brexit ist Großbritannien kein Vertragspartner der Handelsabkommen mehr. Dennoch bittet die Europäische Kommission Großbritannien während der Übergangsfrist weiterhin wie ein EU-Mitglied zu behandeln. Heißt: Akzeptieren die Vertragspartner diese Vorgehensweise, gelten britische Produkte weiterhin als EU-Produkte und werden bis zum Ablauf der Übergangsphase in Präferenzkalkulationen als (Vor-) Produkte mit europäischem Ursprung berücksichtigt.

Bis zum Ende der Übergangszeit wird auch weiterhin eine Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach den bisherigen Regelungen möglich sein. Was genau nach Ende der Übergangsphase gelten wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Beim Abschluss von Verträgen sollte zum jetzigen Zeitpunkt bereits die Aufnahme von Klauseln überdacht werden, die eventuelle Mehrkosten mit einkalkulieren und auffangen. Grundsätzlich sind nach Ende der Übergangszeit die EU-Verordnungen (z.B. die Entsenderichtlinie) im Verhältnis zu Großbritannien nicht mehr anwendbar. Eine Koordinierung der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern ist dann nicht mehr gegeben. Wichtig ist, dass sich die Unternehmen, die Mitarbeiter nach Großbritannien entsenden, währenddessen regelmäßig informieren, ob es dort Änderungen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Aufenthaltsregelungen oder Sozialversicherungen gibt.

Wie geht es Ende 2020 weiter?

Nach dem Brexit gehen die Verhandlungen weiter. Großbritannien und die Europäische Union wollen ihre jeweiligen Verhandlungslinien für die künftigen Beziehungen umreißen. Ziel ist ein umfassendes Handels- und Partnerschaftsabkommen bis Ende 2020, um die Folgen des britischen EU-Austritts für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten.

Wenn Sie unschlüssig sind, wie Sie Ihren Betrieb in diesen unruhigen Zeiten am besten positionieren, bietet die Handwerkskammer Hannover Beratung zu allen Fragen in Sachen Brexit an. (03.02.2020)

Ansprechpartner:

Dr. Matthias Lankau

Abteilungsleiter ökonomische Unternehmensentwicklung

Tel. +49 511 34859 464

Fax +49 511 34859 432

lankau--at--hwk-hannover.de