AdobeStock_335558878, Fahrzeug, PKW, Auto, Fuhrpark, Ladesäule, Elektroauto, Elektrofahrzeug, Strom, aufladen, Akku, batterie,
Adobe Stock - navee

Neue Fördermöglichkeiten für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Hannover.- (ve) ­­Die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen und deren Lademöglichkeiten ist stark gestiegen. Damit einhergehend existieren mittlerweile eine Vielzahl an lukrativen Fördermöglichkeiten, durch Bund, Land, oder Kommune, die zunehmend unübersichtlich werden.

„Zwei Förderprogramme sind besonders für Handwerksbetriebe interessant“, sagt Gunter Stegemann Energie- und Mobilitätsberater bei der Handwerkskammer Hannover. „Das ist zum einen die „Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur“ und zum anderen die „Förderung einer nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur“.

Bei der Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur (BMVI 02/2021) können Handwerksbetriebe ab sofort bis zum 31.03.2021 einen Zuschuss für Elektroautos der Klasse M1 (Pkw, u.a. zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz) sowie für Elektroleichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e beantragen. „Dies gilt ausschließlich für den Kauf oder das Leasen von Elektro-Neufahrzeugen. Förderfähig ist zudem die für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur“, erklärt Stegemann. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgaben berechnet, die zur Erreichung der Umweltziele des Fördervorhabens erforderlich sind. Diese werden aus der Differenz der Ausgaben für ein Fahrzeug mit Elektroantrieb und einem Referenzfahrzeug mit konventionellem Antrieb ermittelt. Die Förderquote liegt zwischen 40 bis 60 Prozent, je nach Unternehmensgröße. Ausgeschlossen ist die Förderung von Hybridfahrzeugen.

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie hier

„Bei der Förderung einer nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur können Handwerksbetriebe einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Investitionsausgaben für Ladeinfrastruktur beim Land Niedersachsen beantragen. Dies gilt sowohl für kleinere Ladestationen (Wallboxen) als auch für Schnellladepunkte mit über 100 KW“, so der Energie- und Mobilitätsexperte der Handwerkskammer Hannover. In Verbindung damit sind ebenfalls Netzanschlusskosten, Planungs- und Beratungsleistungen, Installations- und Baumaßnahmen, Ersatzbeschaffungen und Nachrüstungen, bis hin zu Solaranlagen und Pufferspeicher die im Zusammenhang mit der Errichtung von Ladesäulen stehen, förderfähig. (16.02.2021)

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie hier

 

 

 Sie haben noch Fragen zu den Fördermöglichkeiten? Zur Unterstützung, Beratung sowie für weitere Möglichkeiten zur betrieblichen Mobilität steht wir zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Gunter Stegemann

Energieberater

Tel. +49 511 34859 485

Fax +49 511 34859 432

stegemann--at--hwk-hannover.de