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Unser Sonntagsbrötchen - jetzt ganztägig

Hannover.- Somit dürfen Bäcker, aber auch Bäckerinnen außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten Brot und unbelegte Brötchen verkaufen. Der Verkauf belegter Bröchen ist auch erlaubt. Nur während der Sperrzeit nicht, die in den meisten Bundesländern zwischen 5 und 6 Uhr morgens liegt. 

Aber kein Betrieb ist gezwungen, an Sonn- oder Feiertagen zu öffnen und wird dies sicherlich auch nicht tun, wenn es sich betriebswirtschaftlich nicht rechnet. Aber es ist eine Möglichkeit sich gegen die Konkurrenz, wie beispielsweise Tankstellen, mit ihrem enormen Brötchensortiment zu behaupten. (21.10.2019)

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