Corona-Testpflicht im Betrieb: Was Unternehmer wissen müssen
Mindestens einmal pro Woche müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden Angebot zu einem Schnell- oder Selbsttest machen.
Werden die Vorgaben nicht eingehalten, drohen Bußgelder bis 30.000 Euro. (15.04.2021)